Widerrufsbutton
B2C  | 28 Apr 2026

Der digitale Widerrufs-Button kommt im Juni 2026

Was Onlinehändler jetzt wissen müssen

Porträt von Dorothee Haensch
Dorothee Haensch

Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufs-Button im E-Commerce verpflichtend. Künftig sollen Verbraucher:innen online geschlossene Verträge deutlich einfacher widerrufen können: E-Commerce-Unternehmen werden dazu verpflichtet, eine digitale Widerrufsfunktion über einen Button bereitzustellen. 


Doch wen betrifft die neue Pflicht konkret? Wie muss der Widerrufs-Button aussehen? Und was sollten Shopbetreiber jetzt vorbereiten? 


Hier finden Sie die wichtigsten Informationen kompakt zusammengefasst. 

Was ist der Widerrufs-Button?

Der Widerrufs-Button ist eine gesetzlich vorgesehene digitale Funktion, über die Verbraucher:innen online geschlossene Verträge direkt auf einer Website widerrufen können. Das Ziel dahinter ist klar: Wer einen Vertrag online abschließen kann, soll ihn künftig auch ohne Umwege online widerrufen können.  


Bisher läuft der Widerruf häufig über E-Mail, Kontaktformulare oder schriftliche Erklärungen. Künftig soll dieser Prozess deutlich einfacher möglich sein – direkt über eine elektronische Schaltfläche. 

Der Widerrufsbutton macht für Verbraucherinnen und Verbraucher das Leben einfacher. Kein kompliziertes Suchen – keine mühsamen Verfahren: Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen. Das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven. Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.
Dr. Stefanie HubigBundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

(Quelle: bmjv)

Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen zum Widerrufs-Button

1. Ab wann gilt der Widerrufs-Button?

Der Widerrufsbutton wird in Deutschland ab dem 19. Juni 2026 verpflichtend – ab diesem Zeitpunkt müssen betroffene Unternehmen eine entsprechende elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. 

2. Für wen gilt die Pflicht?

Unternehmen, die Verträge online direkt mit Verbraucher:innen abschließen, müssen den Widerrufs-Button bereitstellen – insbesondere im E-Commerce. Dazu gehören beispielsweise: 

  • klassische Online-Shops 

  • Websites mit digitalen Bestell- oder Buchungsprozessen 

  • Apps, über die Verträge unmittelbar abgeschlossen werden 


Relevant ist vor dabei allem, ob der Vertragsabschluss über eine Online-Benutzeroberfläche erfolgt – etwa einen “Jetzt kaufen”-Button. 

3. Wie funktioniert der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton funktioniert in zwei Schritten: Widerruf starten und Widerruf bestätigen.Das soll sicherstellen, dass ein Widerruf bewusst ausgelöst wird – ähnlich wie bei anderen digitalen Bestätigungsprozessen. 

  • Widerruf starten 

    Zunächst klicken Verbraucher:innen auf eine eindeutig bezeichnete Schaltfläche – beispielsweise: „Vertrag widerrufen“ 


    Damit wird der Widerruf noch nicht sofort abgeschickt. Stattdessen startet der Vorgang. 

 

  • Widerruf bestätigen 

    Im zweiten Schritt gelangen Nutzer:innen auf eine Bestätigungsseite. Dort wird der Widerruf über eine weitere Schaltfläche final bestätigt – zum Beispiel über „Widerruf bestätigen“ 


    Erst mit diesem zweiten Klick wird der Widerruf verbindlich übermittelt. 

4. Welche konkreten Anforderungen gibt es?

Der Widerrufs-Button muss für Verbraucher:innen leicht auffindbar und ohne Hürden nutzbar sein. Das bedeutet das insbesondere: 

  • gut sichtbar platziert 

  • klar verständlich beschriftet 

  • jederzeit leicht erreichbar 

  • während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar 


Je nach Shop-Struktur kann die Platzierung zum Beispiel im Kundenkonto oder im Bestellbereich erfolgen. Wichtig ist vor allem: Nutzer:innen sollten nicht danach suchen müssen. 

5. Welche Daten dürfen abgefragt werden?

Auch beim digitalen Widerruf gilt das Prinzip der Datensparsamkeit. Es dürfen nur Informationen abgefragt werden, die erforderlich sind, um den Vertrag eindeutig zuzuordnen. 


Dazu können beispielsweise gehören: 

  • Name der Kundin oder des Kunden 

  • Bestellnummer oder Vertragsreferenz 

  • elektronische Kontaktangabe für die Eingangsbestätigung 


Darüber hinausgehende Angaben sind laut den bereitgestellten Quellen nicht vorgesehen. 

Was bedeutet das konkret für Onlinehändler?

Für viele Unternehmen betrifft die Einführung des Widerrufs-Buttons nicht nur das Frontend des Shops. In der Praxis hängen daran meist mehrere Prozesse. 


Dazu gehören unter anderem: 

  • Technische Integration im Shop oder Checkout 

  • Anpassung interner Abläufe zur Bearbeitung eingehender Widerrufe 

  • Aktualisierung bestehender Widerrufsbelehrungen 

  • Prüfung datenschutzrechtlicher Hinweise 

  • Organisation der automatisierten Eingangsbestätigung 


Der Widerrufs-Button ist damit weniger ein einzelnes Website-Element – sondern vielmehr Teil eines größeren digitalen Service- und Compliance-Prozesses. 

Was Retailer jetzt tun sollten

Gerade bei bestehenden Shop-Systemen oder komplexeren E-Commerce-Prozessen kann die Umsetzung mehrere Bereiche gleichzeitig betreffen. Sinnvoll ist jetzt vor allem: 

  1. Prüfen, ob Ihr Geschäftsmodell betroffen ist: Besteht Vertragsabschluss direkt über Website oder Shop? 

  2. Technische Umsetzung planen: Wie wird die Widerrufsfunktion sichtbar integriert? 

  3. Widerrufsprozess definieren: Wie erfolgt Weiterleitung, Bestätigung und Dokumentation? 

  4. Rechtstexte vorbereiten: Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung prüfen 

  5. Rechtzeitig planen: Frühzeitige Vorbereitung reduziert Umsetzungsdruck kurz vor Inkrafttreten. 

Fazit

Ab dem 19. Juni 2026 wird der Widerrufs-Button für viele E-Commerce-Unternehmen verbindlich. Ziel der neuen Regelung ist es, Verbraucher:innen den Widerruf online geschlossener Verträge deutlich zu erleichtern und digital zugänglich zu machen. 

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Für Unternehmen bedeutet das vor allem: frühzeitig prüfen, technisch vorbereiten und bestehende Prozesse sauber anpassen. Auch wenn die konkrete Umsetzung je nach Shop-System unterschiedlich ausfallen kann, ist bereits jetzt klar: Der Widerrufs-Button wird künftig fester Bestandteil vieler digitaler Kaufprozesse sein. 


Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Shop betroffen ist oder wie sich die neue Pflicht sinnvoll in bestehende E-Commerce-Strukturen integrieren lässt, empfiehlt sich eine frühzeitige fachliche Bewertung. Unsere diva-e ConclusionExpert:innen unterstützen Sie gern dabei. 

Porträt von Dorothee Haensch
Dorothee Haensch

Dorothee Haensch ist seit 2023 als Senior Marketing Manager Teil der diva-e. Als Expertin für Content im Softwarebereich geht sie den Anforderungen unterschiedlicher Industrien auf den Grund und erstellt Inhalte, die Unternehmen dabei helfen, aktuelle Probleme zu lösen und zukünftige Herausforderungen zu meistern.

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