Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufs-Button im E-Commerce verpflichtend. Künftig sollen Verbraucher:innen online geschlossene Verträge deutlich einfacher widerrufen können: E-Commerce-Unternehmen werden dazu verpflichtet, eine digitale Widerrufsfunktion über einen Button bereitzustellen.
Doch wen betrifft die neue Pflicht konkret? Wie muss der Widerrufs-Button aussehen? Und was sollten Shopbetreiber jetzt vorbereiten?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen kompakt zusammengefasst.
Was ist der Widerrufs-Button?
Der Widerrufs-Button ist eine gesetzlich vorgesehene digitale Funktion, über die Verbraucher:innen online geschlossene Verträge direkt auf einer Website widerrufen können. Das Ziel dahinter ist klar: Wer einen Vertrag online abschließen kann, soll ihn künftig auch ohne Umwege online widerrufen können.
Bisher läuft der Widerruf häufig über E-Mail, Kontaktformulare oder schriftliche Erklärungen. Künftig soll dieser Prozess deutlich einfacher möglich sein – direkt über eine elektronische Schaltfläche.
(Quelle: bmjv)
Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen zum Widerrufs-Button
1. Ab wann gilt der Widerrufs-Button?
Der Widerrufsbutton wird in Deutschland ab dem 19. Juni 2026 verpflichtend – ab diesem Zeitpunkt müssen betroffene Unternehmen eine entsprechende elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.
2. Für wen gilt die Pflicht?
Unternehmen, die Verträge online direkt mit Verbraucher:innen abschließen, müssen den Widerrufs-Button bereitstellen – insbesondere im E-Commerce. Dazu gehören beispielsweise:
klassische Online-Shops
Websites mit digitalen Bestell- oder Buchungsprozessen
Apps, über die Verträge unmittelbar abgeschlossen werden
Relevant ist vor dabei allem, ob der Vertragsabschluss über eine Online-Benutzeroberfläche erfolgt – etwa einen “Jetzt kaufen”-Button.
3. Wie funktioniert der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton funktioniert in zwei Schritten: Widerruf starten und Widerruf bestätigen.Das soll sicherstellen, dass ein Widerruf bewusst ausgelöst wird – ähnlich wie bei anderen digitalen Bestätigungsprozessen.
Widerruf starten
Zunächst klicken Verbraucher:innen auf eine eindeutig bezeichnete Schaltfläche – beispielsweise: „Vertrag widerrufen“
Damit wird der Widerruf noch nicht sofort abgeschickt. Stattdessen startet der Vorgang.
Widerruf bestätigen
Im zweiten Schritt gelangen Nutzer:innen auf eine Bestätigungsseite. Dort wird der Widerruf über eine weitere Schaltfläche final bestätigt – zum Beispiel über „Widerruf bestätigen“
Erst mit diesem zweiten Klick wird der Widerruf verbindlich übermittelt.
4. Welche konkreten Anforderungen gibt es?
Der Widerrufs-Button muss für Verbraucher:innen leicht auffindbar und ohne Hürden nutzbar sein. Das bedeutet das insbesondere:
gut sichtbar platziert
klar verständlich beschriftet
jederzeit leicht erreichbar
während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar
Je nach Shop-Struktur kann die Platzierung zum Beispiel im Kundenkonto oder im Bestellbereich erfolgen. Wichtig ist vor allem: Nutzer:innen sollten nicht danach suchen müssen.
5. Welche Daten dürfen abgefragt werden?
Auch beim digitalen Widerruf gilt das Prinzip der Datensparsamkeit. Es dürfen nur Informationen abgefragt werden, die erforderlich sind, um den Vertrag eindeutig zuzuordnen.
Dazu können beispielsweise gehören:
Name der Kundin oder des Kunden
Bestellnummer oder Vertragsreferenz
elektronische Kontaktangabe für die Eingangsbestätigung
Darüber hinausgehende Angaben sind laut den bereitgestellten Quellen nicht vorgesehen.
Was bedeutet das konkret für Onlinehändler?
Für viele Unternehmen betrifft die Einführung des Widerrufs-Buttons nicht nur das Frontend des Shops. In der Praxis hängen daran meist mehrere Prozesse.
Dazu gehören unter anderem:
Technische Integration im Shop oder Checkout
Anpassung interner Abläufe zur Bearbeitung eingehender Widerrufe
Aktualisierung bestehender Widerrufsbelehrungen
Prüfung datenschutzrechtlicher Hinweise
Organisation der automatisierten Eingangsbestätigung
Der Widerrufs-Button ist damit weniger ein einzelnes Website-Element – sondern vielmehr Teil eines größeren digitalen Service- und Compliance-Prozesses.
Was Retailer jetzt tun sollten
Gerade bei bestehenden Shop-Systemen oder komplexeren E-Commerce-Prozessen kann die Umsetzung mehrere Bereiche gleichzeitig betreffen. Sinnvoll ist jetzt vor allem:
Prüfen, ob Ihr Geschäftsmodell betroffen ist: Besteht Vertragsabschluss direkt über Website oder Shop?
Technische Umsetzung planen: Wie wird die Widerrufsfunktion sichtbar integriert?
Widerrufsprozess definieren: Wie erfolgt Weiterleitung, Bestätigung und Dokumentation?
Rechtstexte vorbereiten: Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung prüfen
Rechtzeitig planen: Frühzeitige Vorbereitung reduziert Umsetzungsdruck kurz vor Inkrafttreten.
Fazit
Ab dem 19. Juni 2026 wird der Widerrufs-Button für viele E-Commerce-Unternehmen verbindlich. Ziel der neuen Regelung ist es, Verbraucher:innen den Widerruf online geschlossener Verträge deutlich zu erleichtern und digital zugänglich zu machen.
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Für Unternehmen bedeutet das vor allem: frühzeitig prüfen, technisch vorbereiten und bestehende Prozesse sauber anpassen. Auch wenn die konkrete Umsetzung je nach Shop-System unterschiedlich ausfallen kann, ist bereits jetzt klar: Der Widerrufs-Button wird künftig fester Bestandteil vieler digitaler Kaufprozesse sein.
Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Shop betroffen ist oder wie sich die neue Pflicht sinnvoll in bestehende E-Commerce-Strukturen integrieren lässt, empfiehlt sich eine frühzeitige fachliche Bewertung. Unsere diva-e ConclusionExpert:innen unterstützen Sie gern dabei.





